Überstunden – wenn’s mal wieder länger dauert …

Die Band ist noch fleißig am Rocken, du schaust auf die Uhr und stellst entzückt fest: Feierabend! Die vereinbarten 8 Stunden Arbeitszeit sind so eben abgelaufen. Also schnell die Anlage runter fahren, das Tonpult resetten,  … ach ne da war ja noch was, die Band! Da wir in solchen Situationen schlecht den Hammer (Fader) fallen lassen können und einfach gehen, müssen wir wohl oder übel ein paar Überstunden schieben…

Wunsch

Theoretisch können wir für eine Überstunde beziehungsweise Mehrarbeit einen beliebigen Preis verlangen: 100% Zuschlag zum Tagessatz, 50 Euro pro Angefangene Stunde oder sonst einen Betrag, der es uns wert ist, noch mehr von unserer knappen Freizeit zu opfern.

Als Leitfaden bietet sich natürlich zunächst der „Quasistandard“ der Branche an, der bei 1/10 Tagessatz pro angefangener Überstunde liegt. Bei 300 Euro sind dies somit 30 weitere Euro für jede Stunde die das vereinbarte Limit überschreitet.

Da aber bereits 8 Stunden Dauerarbeit eine enorme Belastung darstellen, sollten Überstunden durchaus großzügiger angesetzt werden. So empfiehlt die Berufsvereinigung für Filmton beispielsweise einen Extrazuschlag von: 25% für 1.-2. Stunden, 50% ab der 3. Stunde und 100% ab der 4. Stunde. Sprich aus 30 Euro werden zunächst 37,50 Euro danach 45 Euro und schließlich 60 Euro.

Viele Techniker rechnen bei geplanten 10 Stunden bereits nach zwei Überstunden Stunden pauschal einen weiteren halben Tagessatz ab.

Realität

Um überhaupt in den Genuss bezahlter Überstunden zu kommen, sollten wir unsere Bedingungen vor der Auftragsannahme klar und deutlich kommunizieren und am besten schriftlich fixieren. Nachträgliches Verhandeln führt sonst meist zu:

  • „Tut mir Leid, das war so nicht geplant, ich kann es dem Kunden auch nicht weiter verrechnen, das ist nicht mehr im Budget drin“
  • „Ach das bisschen Überstunden … deswegen willst du doch nun nicht rummachen?“
  • „Ich kann sie dir diesmal ausnahmsweise auszahlen, ob wir dich bei solchen Konditionen jedoch wieder buchen …“
  • „Wie wo was?! Das ist doch bereits in deiner Arbeitspauschale alles drin!“
  • „Überstunden gehen OK, allerdings zahlen wir dafür maximal 10 Euro die Stunde“

In anderen Worte: oft arbeiten wir länger als geplant und bekommen dafür keinen Cent mehr.

Minderstunden und Ausgleichsarbeit

Ebenfalls sehr beliebt ist die folgende Argumentation: „Du hattest doch letzte Woche einen Job bei uns der nur 5 Stunden ging. Seh das als fairen Ausgleich. Ansonsten müssten wir bei Minderstunden ab sofort Abzüge vom Tagessatz machen“.

Doch kann man einen unerwarteten 16 Stunden Tag, an dem man nur noch völlig kaputt zu Hause ins Bett fällt tatsächlich mit so etwas verrechnet werden? Wohl kaum und es soll es auch nicht unser Problem sein, wenn ein Job kürzer als erwartet ausfällt. Schließlich werden wir für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebucht und nicht um eine „Dienstzeit“ abzuleisten. Wie schnell wir diese Aufgabe erledigen ist dabei allein uns überlassen. Die Limitierung der maximalen Stunden pro Tag dient lediglich als Schutz. Wenn der Kunde so etwas nicht möchte, sollte er besser direkt auf eine stundengenaue Abrechnung bestehen.

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